Im zweiten Teil seines Interviews widmet sich der stellvertretende Vorsitzende von Haus & Grund Bad Godesberg, Dr. Wilhelm Hemmerde, technischen Aspekten des Klimaschutzes. Herr Dr. Hemmerde, viele Klimaschützer sagen, die Sonne macht‘s - und der Wind. Reicht das aus. Leider nein... Lesen Sie weiter im Heft.
RHEIN-SIEG-KREIS – Zusammen mit weiteren 24 Städten und Landkreisen beteiligt sich der Rhein-Sieg-Kreis an einer Online-Plattform, die die Straßen.NRW-Verkehrszentrale in Leverkusen für ein besseres Management der Baustellen auf unseren Straßen entwickelt hat. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst und Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, haben jetzt eine Absichtserklärung ("Letter of Intent") zur Baustellenkoordination unterzeichnet. Lesen Sie weiter im Heft.
Das Geburtshaus des Genies strahlt in neuem Glanz. Das „Neue Beethoven-Haus“ zählt zu den herausragenden Projekten des Jubiläumsjahres. Ermöglicht wurde die 3,75 Millionen Euro teure Umgestaltung durch die Bundesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen und den Landschaftsverband Rheinland. Und rund 850.000 Euro brachte allein der Verein Beethoven-Haus Bonn selbst durch Spenden von Privatpersonen, Stiftungen, Banken und Unternehmen auf. Lesen Sie weiter im Heft.
Starkregen und Stürme im Wechsel mit großer Hitze: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer, denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher Wetterkapriolen betroffen – unter anderem wegen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt. Lesen Sie weiter im Heft.
Wenn in der Wohnung ein Mangel auftritt und dies dem Vermieter angezeigt wird, kann der Mieter unter Umständen die Monatszahlung mindern. Dieses Recht verliert er auch dann nicht, wenn er die Miete in voller Höhe weiterbezahlt hat, weil er davon ausging, dass für die Minderung das Einverständnis des Vermieters notwendig ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie weiter im Heft.
Das enorme Potenzial der Wohnraumschaffung durch Gebäudeaufstockung kann nur genutzt werden, wenn die Rahmenbedingungen für Eigentümer deutlich verbessert werden. Darauf weist Haus & Grund Deutschland hin. „Notwendig sind Weiterentwicklungen im Bau- und Planungsrecht“, betont H&G-Präsident Kai Warnecke. Gebäudeeigentümer müssten im Vorfeld einen hohen Planungsaufwand einbringen, um das individuelle Potenzial erkennen zu können. : Lesen Sie weiter im Heft.